Sich beruflich zu orientieren ist aus zwei Gründen oft schwierig. Erstens weiß nicht jeder, "wohin es in der Zukunft gehen soll". Es gibt viele Ideen, Wünsche und Ziele, wodurch eine klare Entscheidung oftmals schwer fällt. Zweitens gibt es eine Menge an Angeboten zur Berufsorientierung, Berufsvorbereitung und ca. 360 Ausbildungsberufe -> im Handwerk und im Bereich Industrie-Handel-Dienstleistung. Damit Du auf Deinen (Aus)Bildungswegen alles verstehst, hier einige Begriffe und Erklärungen.

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Ausbildung-betrieblich (im Dualen System)
Die Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen wird nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) an zwei Lernorten vermittelt: Im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Deshalb spricht man vom dualen System der Berufsausbildung. Es gibt zur Zeit etwa 360 anerkannte Ausbildungsberufe und eine Vielzahl von Ausbildungsberufen mit besonderen Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen.
Ausbildungsmöglichkeiten bieten die Industrie, das Handwerk, der Handel, die Landwirtschaft, Dienstleistungsbereiche, Verwaltungen, etc.. Durch spezielle Hilfen und Regelungen ist es möglich, in Betrieben auch behinderungsgerechte Ausbildungsbedingungen zu schaffen. Ausbildung: Betrieb und Berufsschule sind eigenständige Lernorte und arbeiten bei der Berufsausbildung als gleichberechtigte Partner zusammen. Die Ausbildung dauert je nach Beruf zwei bis dreieinhalb Jahre (plus "Nachlernen", falls die Abschlussprüfung nicht bestanden wird). Bei besonders guten Leistungen oder bei bestimmten schulischen Voraussetzungen kann die Ausbildung auch verkürzt, bei Nachteilen durch eine Beeinträchtigung oder Behinderung sowie bei nichtbestandener Abschlussprüfung auch individuell verlängert werden (bis zu einem Jahr). Die Berufsausbildung erfolgt auf der Grundlage bundeseinheitlicher Ausbildungsordnungen . Dabei sind eine breit angelegte Grundbildung, fachliche Qualifikationen und Berufserfahrungen zu vermitteln, die zur Ausübung einer qualifizierten Berufstätigkeit befähigen.
Zusätzlich zur bebetrieblichen Ausbildung gibt es "geförderte Ausbildungen", wie die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE). Nähere Informationen findest Du unter dem Begriff BaE.
Ausbildungsberufe
Ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf ist ein Ausbildungsgang, der auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) durch eine Ausbildungsordnung bundeseinheitlich geregelt ist. Die Ausbildung in diesen anerkannten Ausbildungen erfolgt im dualen System.
Eine erste Einteilung der vielen Ausbildungsberufe kann die Einteilung in Handwerks-Ausbildungsberufe und Ausbildungsberufe in Industrie-Handel-Dienstleistung sein:
Anerkannte Ausbildungsberufe im Handwerk
(Quelle: www.hwk-hamburg.de, Bereich Hamburg, Stand: Mai 2007)
Anerkannte Ausbildungsberufe in Industrie, Handel und Dienstleistung
(Quelle: www.hk24.de, Bereich Hamburg, Stand: Mai 2007)
Weitere mögliche Einteilungen der Ausbildungsberufe:
Ausbildungsberufe in alphabetischer Reihenfolge
Ausbildungsberufe in verschiedenen Branchen
Ausbildungsberufe nach Berufsfeldern
Zweijährige Ausbildungsberufe
Neue Ausbildungsberufe
Häufige Ausbildungsberufe und Alternativen
Ausbildungs- und Qualifizierungangebote in Hamburg
... alle wichtigen TOP 10-Links hast Du sicher schon unter Aktuelles gesehen! Hier als Ergänzung noch die Ausbildungen und Qualifizierungen, die - nicht in Betrieben - stattfinden:
Angebote von team.arbeit.hamburg
Ausbildungsangebote von Schulen
Ausbildung bei Bildungsträgern (Vereinen, Innungen, etc.)
Ausbildungsvertrag
Die zentralen Fragen der Ausbildung sind im Ausbildungsvertrag geregelt. Das schreibt das Berufsbildungsgesetz vor, für das sich die Gewerkschaften lange eingesetzt haben, damit Deine Rechte gesichert sind. Be vor es mit deiner Ausbildung beginnt, solltest Du deshalb einen schriftlichen Ausbildungsvertrag mit deinem Betrieb abschließen. Ein Exemplar mit der Unterschrift Deines Arbeitgebers solltest Du vor Beginn der Ausbildung haben, um auch rechtlich abgesichert zu sein. Gesetzlich vorgeschrieben sind im Ausbildungsvertrag folgende Punkte:
Der Berufsausbildungsvertrag (§§ 3 und 4 BBiG) muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Bei Minderjährigen muss der gesetzliche Vertreter den Vertrag mit unterschreiben. Der Vertrag ist durch die zuständige Stelle (= Kammer) ) ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ("Ausbildungsrolle") einzutragen. Dieser Eintrag wird nur vorgenommen, wenn der Berufsausbildungsvertrag der Ausbildungsordnung entspricht und die fachliche Eignung des Ausbildungspersonals; als auch die Eignung der Ausbildungsstätte gegeben sind. Bei Auszubildenden unter 18 Jahren muss außerdem die Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 32) vorliegen (sie wird z.B vom Hausarzt ausgestellt und das nötige Formular erhälst Du bei Deinem Ortsamt/ Gemeindeamt).
Was benötigt Dein Ausbildungsbetrieb ?
Im Ausbildungsbetrieb solltest Du vor Beginn der Ausbildung neben dem unterschriebenen Ausbildungsvertrag ertrag, dem Formular-Erstuntersuchung, ein Konto/ eine Kontoverbindung, eine Lohnsteuerkarte bzw. ein Sozialversicherungsausweis und eine Anmeldebestätigung Deiner Krankenkasse (Du musst für die Ausbildung eine eigene Krankenkassenmitgliedschaft vorweisen) mitbringen. Wenn Du diese Dinge erledigt hast, kann es mit der Ausbildung losgehen.
>>> Weitere rechtliche Infos findest Du im Berufsbildungsgesetz (BBIG) .
Ärztliche Untersuchung / Erstuntersuchung
Jugendliche in der Ausbildung und im Beruf zu schützen, ist die Aufgabe des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Es schreibt deshalb verschiedene ärztliche Untersuchungen vor. Damit wird der allgemeine Gesundheits- und Entwicklungsstand von Jugendlichen unter 18 Jahren festgestellt und geprüft, ob die Ausübung bestimmter Arbeiten ihre Gesundheit gefährdet. Ohne ärztliche Untersuchung dürfen Jugendliche keine Berufsausbildung oder Beschäftigung aufnehmen.
Für alle Untersuchungen gilt:
- Alle Untersuchungen sind kostenlos
- Es besteht freie Arztwahl
- Der Arbeitgeber muss Jugendliche für die ärztlichen Untersuchungen freistellen
- Voraussetzung für die kostenlose Untersuchung ist ein Untersuchungsberechtigungsschein,der in der Regel bei der Gemeinde- oder Kreisverwaltung erhältlich ist. Oft bekommt man eine Bescheinigung auch direkt beim Arzt.
Erstuntersuchung
Sie muss innerhalb der letzten 14 Monate vor Antritt der Berufsausbildung oder der Beschäftigung stattgefunden haben. Der Arbeitgeber darf einen Jugendlichen nur beschäftigen, wenn ihm über die Untersuchung eine Bescheinigung vorgelegt wird.
Innerhalb der letzten drei Monate des ersten Beschäftigungsjahres muss eine erste Nachuntersuchung stattfinden. Der Arbeitgeber muss den Jugendlichen auf diesen Termin hinweisen.
Nachuntersuchungen
Nach Ablauf jedes weiteren Jahres können Jugendliche sich freiwillig ärztlich untersuchen lassen.
Arbeitsagentur
Das Arbeitsamt heißt seit Beginn des Jahres 2004 Arbeitsagenturund ist zuständig für die Vermittlung von Ausbildungsstellen, die Berufsberatung und die berufliche Weiterbildung. Außerdem bietet das Berufsinformationszentrum (BIZ) der Arbeitsagentur verschiedene Angebote zu allen Fragen rund um Bildung, Beruf und Arbeit.
Assistentenberufe/ Assistenzausbildungen
Zahlreiche Berufsakademien und Schulen führen nach dem ersten Ausbildungsabschnitt Assistenten-Prüfungen durch. Dabei handelt es sich um berufsqualifizierende Abschlüsse, die teilweise auch in vollzeitschulischer Form an Berufsfachschulen oder Berufskollegs abgelegt werden können.
Ausbildereignungsprüfung
Dieses eigentlich als "Prüfung zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikation" bezeichnete Zertifikat besteht aus sieben Bausteinen zum Planen, Durchführen und Kontrollieren einer Ausbildungseinheit. Nur wer diese Qualifikation nachweisen kann, ist berechtigt, andere auszubilden.
Ausbildungsvergütung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist je nach Branche und Ausbildungsberuf verschieden hoch. Vom ersten bis zum letzten Lehrjahr steigt sie meistens an. Durchschnittlich 629 € pro Monat haben Auszubildende in Westdeutschland im Jahr 2006 verdient. In Ostdeutschland waren die Verdienste geringer und lagen bei 536 €. Weitere Informationen über die Höhe der Ausbildungsvergütungen gibt es beim Bundesinstitut für Berufsbildung. Bei den Angaben handelt es sich um tariflich vereinbarte Beträge. Wenn der Ausbildungsbetrieb aber nicht nach Tarif zahlt, können die Beträge bis 20-30% geringer sein.
abH - ausbildungsbegleitende Hilfen
Die ausbildungsbegleitenden Hilfen sind für Jugendliche gedacht, deren Ausbildung aufgrund von schulischen und sprachlichen Defiziten oder auch Problemen im sozialen Umfeld gefährdet ist. Wer kann an abH teilnehmen?
- Alle Auszubildenden, denen insbesondere der Unterricht in der Berufsschule (Theorie) Schwierigkeiten bereitet:
- Lernbeeinträchtigte Auszubildende
- Sozial benachteiligte Auszubildende
- Auszubildende mit Sprachschwierigkeiten
> Wer trägt die Kosten der abH?
Die Kosten der abH trägt das Arbeitsamt. Wird der Auszubildende vom Betrieb für abH freigestellt, kann dem Betrieb die entsprechende Ausbildungsvergütung vom Arbeitsamt anteilig ersetzt werden.
> Wie wird abH durchgeführt?
abH erfolgt in Kleingruppen (ca. 8 Teilnehmer) und dauert zwischen 3 und 8 Stunden wöchentlich. Der Unterricht wird von Fachlehrern bzw. Sozialpädagogen erteilt. Für jeden Auszubildenden wird ein individueller Förderplan in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb erstellt, anhand dessen die Lernschritte und Lernerfolge verfolgt werden können.
> Wo muss die abH beantragt werden?
Über die Teilnahme an abH entscheidet die Berufsberatung Ihrer Arbeitsagentur. Bei der Anmeldung zu abH unterstützen auch Handwerksinnungen, Bildungsträger, Vereine, etc.
Bewilligt wird abH für etwa für ein Jahr und muss dann neu beantragt werden. Grundsätzlich kann abH von Ausbildungsbeginn bis Ausbildungsende in Anspruch nehmen, wenn die Notwendigkeit hierfür vorliegt.
Alkohol/ Alkoholismus
Alkoholismus ist eines der großen Gesundheitsprobleme unserer Zeit. Er schädigt nicht nur den Alkoholiker. Andere haben ebenfalls unter den Auswirkungen des Alkoholismus zu leiden: zu Hause, am Arbeitsplatz, auf der Straße. Ärzte und Wissenschafter versuchen seit langem, eine allgemein gültige Erklärung für die Ursachen der Alkoholkrankheit zu finden. Die Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen bezeichnet Alkoholismus als Krankheit. Für die Bundesrepublik Deutschland hat das Bundessozialgericht den Alkoholismus als Krankheit anerkannt. In Österreich wurde Alkoholismus 1953 vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger als Krankheit anerkannt. Die Anonymen Alkoholiker beteiligen sich gemäß ihrer Präambel nicht an öffentlichen Auseinandersetzungen über den Alkoholismus. So wie es die Anonymen Alkoholiker sehen, ist Alkoholismus eine Krankheit. Der Alkoholiker kann sein Trinken nicht kontrollieren. Er ist vom Alkohol abhängig. Nach unserer Erfahrung ist der Alkoholiker körperlich, geistig und seelisch krank. Wenn er nicht mit dem Trinken aufhört, wird sich sein Alkoholismus in der Regel verschlimmern. Nach Meinung der AA kann man Alkoholismus nur zum Stillstand bringen. Dazu gehört totale Abstinenz und die Änderung der Lebensführung im weitesten Sinne – z. B. durch Leben im AA-Programm. Diesen Zustand nennen die Anonymen Alkoholiker Genesung. Verletzt ein genesender Alkoholiker die Abstinenz, fällt er wieder in den Zustand des abhängigen Trinkens zurück. Daraus ergibt sich die Empfehlung der Anonymen Alkoholiker >>> www.anonyme-alkoholiker.de
Bei Sucht, Therapie, Rückfällen … helfen Dir folgende Initiativen:
Guttempler. Hilfe zur Selbsthilfe in Gesprächsgruppen
(Beispielsweise: Aktiv-Gesprächsgruppe „Gate 20“ , donnerstags um 20.00 Uhr, Georg-Asmussen-Haus, Eingang „KaffeeWelt“), Böckmannstr. 3, 20099 Hamburg, Tel. +49 40 6522212, Fax +49 40 680070, Anfahrt: U 1 Lohmühlenstraße, U und S Berliner Tor,
Internet: www.guttempler.net,
Anonyme Alkoholiker. Meetings und Informationen.
Kontakt: Saarlandstr. 9, 22303 Hamburg, Tel. (040) 192 95,
Internet: www.anonyme-alkoholiker.de .
Freundeskreis für Suchtkrankenhilfe. Selbsthilfegruppen und Beratung.
Kontakt: Bramfelder Weg 25b, 22159 Hamburg, Tel. (040) 643 63 09,
Internet: www.fksucht-hamburg.de .
Suchtberatungsstelle Kodrobs. Kontakt über "jugend hilft jugend",
Max-Brauer-Allee 116, 22765 Hamburg, Tel. (040) 30 68 82-0.
Internet: www.kodrobs.de .
Kreuzbund Diözesanverband Hamburg. Selbsthilfe- und Helfergemeinschaft für Suchtkranke.
Kontakt: Martinistraße 42, 20251 Hamburg, Tel. (040) 46 38 32.
Internet: www.kreuzbund-hamburg.de .
Seehaus. Ambulantes Sucht- und Beratungszentrum für Betroffene und Angehörige.
Kontakt: Hasselbrookstr. 94a, 22089 Hamburg, Tel. (040) 20 00 10 11,
Internet: www.seehaus-hh.de .
Stand: 02-2006
Arbeitssuche und Erhalt der Arbeitsfähigkeit
Als Arbeitssuchende gelten nicht nur arbeitslos gemeldete Menschen, sondern z.B. auch Berufsrückkehrerinnen nach Ende einer Familienphase, ALG II-Empfänger oder Jugendliche nach Ende ihrer Schulpflicht. Für diese Gruppen gibt es Förder- und Integrationsprogramme bei den Agenturen für Arbeit und in den einzelnen Bundes-Ländern (ARGE). Grundsätzlich sehen die Agenturen für Arbeit jeden Arbeitslosen als integrationsbedürftig an und versuchen zu unterstützen.
Erhöhte Aufmerksamkeit gilt besonders benachteiligten Personengruppen mit schlechter Vermittlungsprognose. In einigen Fällen – etwa bei Menschen mit Behinderung – sind spezielle Fördermaßnahmen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Bei anderen Gruppen gibt es zwar keine gesonderten Förderkriterien, aber das Weiterbildungsangebot enthält spezielle Kurse oder Lehrgänge.
Frauen / Berufsrückkehrerinnen
Arbeit suchende (-> Beratungsstellen)
Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld wird künftig nur noch 12 Monate gezahlt. Lediglich über 55 - Jährige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können es bis zu 18 Monaten erhalten. Auch hier gelten allerdings Übergangsregelungen: Für Personen, die 2004 und 2005 erwerbslos werden, gelten diese kürzeren Bezugszeiten noch nicht. Wer keine Ansprüche (mehr) auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I hat, fällt dann in die Kategorie des Arbeitslosengeld II.
ARGE - Arbeitslosenbetreuung
Im Regelfall arbeiten die Kommunen und die regionalen Arbeitsagenturen zusammen. Als zentrale Anlaufstelle für Betreuung und Vermittlung werden flächendeckend Jobcenter eingeführt, in denen künftig alle Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II betreut werden. Die Zahl der Arbeitssuchenden, die ein Vermittler betreut, soll künftig deutlich sinken, vor allem bei der Betreuung von jugendlichen Arbeitssuchenden.
In Hamburg übernimmt diese Aufgabe eine öffentliche Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der Stadt Hamburg und der Agentur für Arbeit Hamburg. Ca. 1.030 Mitarbeiter werden die Umsetzung der Hartz IV Gesetze in Hamburg realisieren.
Es gibt in Hamburg in allen Stadtgebieten Standorte der Arbeitsgemeinschaft.
Ausbildungsreife
Ausbildungsreife bezeichnet Fähigkeiten und Tugenden, die bei Eintritt in die Berufsausbildung vorausgesetzt werden. Unabhängig von dem jeweiligen à Ausbildungsberuf werden darunter Mindestvoraussetzungen wie schulische Basiskenntnisse (Schreiben, Lesen, Sprechen, Rechnen, wirtschaftliche Grundkenntnisse, etc.) und Bildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit (Entwicklungsstand, Aufmerksamkeit, Teamfähigkeit, Umgangsformen, Selbstständigkeit, Durchhaltevermögen etc.) dazugezählt. Ausbildungsreife bezieht somit schulische, psychische, physische sowie lebenspraktische Aspekte ein, die ggf. zu einem späteren Zeitpunkt noch erworben werden können.
Ausbildungsnachweis (-> Berichtsheft)
Viele Ausbildungsordnungen schreiben für die Zulassung zur Kammerprüfung das regelmäßige und ordnungsgemäße Führen eines Ausbildungsnachweises für Auszubildende vor. Der Ausbildungsnachweis gibt kurz und präzise die Tätigkeiten wieder, die im Rahmen der Ausbildung ausgeführt wurden.
Ausbildungsordnung
Ausbildungsordnungen sind die Grundlage für die geordnete und einheitliche betriebliche Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen. Sie werden als Rechtsverordnung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) erlassen. Die Ausbildungsordnung wirkt sich auch auf die Gestaltung der Rahmenlehrpläne der Berufsschulen aus.
Ausbildungsvorbereitungsjahr (AVJ)
Das Ausbildungsvorbereitungsjahr (AVJ) ist ein berufsvorbereitendes Angebot an Jugendliche mit und ohne Hauptschulabschluss, die keinen Berufsbildungsvertrag abgeschlossen haben, und die keine weiterführende Schule besuchen. Das AVJ ist für schulpflichtige Jugendliche vorgesehen, die nicht länger als elf Jahre eine Schule besucht haben. Im AVJ werden Schülerinnen und Schüler individuell gefördert und auf die Aufnahme einer dualen Berufsausbildung oder einer beruflichen Tätigkeit vorbereitet. Diese berufliche Vorbereitung wird in verschiedenen Berufsfeldern angeboten und erfolgt meist in modularer Form. Die Beratung der schulpflichtigen Jugendlichen und die Vermittlung von Schulplätzen erfolgt in den beruflichen Schulen, aber auch das Schulinformationszentrum (Beratungsteam C) kann Auskünfte erteilen.
Abschluss
Abschluss der Berufsvorbereitungsschule; gegebenenfalls – nach erfolgreicher Teilnahme an den entsprechenden Modulen – Abschluss der Berufsvorbereitungsschule, der in seinen Berechtigungen dem Abschlusszeugnis der Hauptschule gleichwertig ist.
Weitere Informationen
Berufliche Schulen mit AVJ oder auch im Schulinformationszentrum Team C:
Winterhuder Weg 29, 5.OG
22085 Hamburg
Tel: 040/428 63-1933
Fax: 040/428 63-4620
E-Mail:sizc@bbs.hamburg.de
Öffnungszeiten:
montags bis mittwochs: 9.00 bis 17.00 Uhr,
donnerstags: 10.00 bis 18.00 Uhr,
freitags: 9.00 bis 13.00 Uhr
Zielgruppe
Für berufsschulpflichtige Jugendliche mit und ohne Schulabschluss.
Berufsfeld/er
Büroberufe / Kaufleute
Ernährung und Hauswirtschaft
Gesundheit, Körperpflege und Soziales
Technischer und handwerklicher Bereich
Abschlussmöglichkeit
Abschluss der Berufsvorbereitungsschule, der ggf. in seinen Berechtigungen dem Abschlusszeugnis der Hauptschule entspricht
Beginn
Zu Beginn des Schuljahres (1.8.). Nachträglicher Einstieg ist möglich.
Dauer
In der Regel 1 Jahr in Vollzeit, vorzeitiger Übergang in eine Berufsausbildung oder weiterführende, berufsvorbereitende Maßnahmen ist möglich.
Berufe
>>> siehe Ausbildungsberufe
BaE = Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
Was ist eine außerbetriebliche Berufsausbildung ?
Es handelt sich um eine Ausbildung, die mit einer Berufsausbildung im Betrieb - einer "Lehre" - zu vergleichen ist. BaE hat das Ziel Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, die nach ihrem Hauptschulabschluss und einer Berufsvorbereitung noch keine Ausbildungsstelle gefunden haben, im Rahmen der BaE eine Chance auf eine Berufsausbildung zu geben.
Der Unterschied zur „normalen“ Ausbildung im Betrieb besteht darin, dass sie nicht in einem bestimmten Betrieb stattfindet, sondern in einer „außerbetrieblichen Einrichtung“, beispielsweise in einer Übungswerkstatt. Solche Übungswerkstätten haben Bildungsträger wie, Verbände, Innungen, Vereine, etc.. In den Werkstätten und Ausbildungsräumen dieser Bildungsträger kannst Du einen Großteil der Ausbildung absolvieren. Ein weiterer Teil findet in Kooperationsbetrieben statt, beispielsweise in Form von Praktika. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Ausbildungskosten und die Ausbildungsvergütung (Die Vergütung liegt bei ca. 300 Euro/ Monat und ist geringer, als bei einer dualen Ausbildung im Betrieb).
Als "außerbetrieblich" sind demnach die Ausbildungsverhältnisse definiert, die vollständig oder nahezu vollständig durch staatliche Programme oder mit öffentlichen Mitteln bzw. Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden. Als "betrieblich" gelten die Ausbildungsverhältnisse, bei denen die Finanzierung (des betrieblichen Teils der dualen Ausbildung) vollständig oder überwiegend durch die Ausbildungsbetriebe erfolgt. "Dual" bedeutet, dass neben der Ausbildung im Betrieb, die zum Berufsfeld gehörende Berufsschule/ Gewerbeschule den schulischen Teil der Ausbildung übernimmt. Der Unterricht findet entweder an 1-2 Tagen jeder Wocher statt oder ca. vierteljährig in Wochenblöcken.
Weitere Informationen
Im Jahr 2005 hat sich das zahlenmäßige Verhältnis zwischen außerbetrieblichen und betrieblichen Ausbildungsverhältnissen gegenüber dem Vorjahr fast nicht verändert. Von den bundesweit insgesamt 1.553.437 Auszubildenden zum Stichtag 31.12.2005 wurden 90,2 % (1.401.374) betrieblich und 9,8 % (152.063) außerbetrieblich ausgebildet .
Bewerbung(stipps)
Tipps zum Thema Bewerbung und Bewerbungsverfahren mit folgenden Themen:
- Wie bewerbe ich mich am Besten ?
-
Schriftliche Bewerbung
-
Online-/ Email-Bewerbung
-
Was tun, wenn die Bewerbungen erfolglos bleiben ?
Bewerbungsvorlagen
Bachelor
Bis zum Jahr 2010 soll es einen einheitlichen europäischen Hochschulraum geben. Dazu gehört auch, die Studienabschlüsse in Deutschland auf das Bachelor- und Mastersystem umzustellen. Das betrifft auch die dualen Studiengänge. Sie führen verstärkt auf den Bachelor-Abschluss.
>>> Weitere Informationen
Berufsfachschule
Berufsfachschulen sind Schulen mit Vollzeitunterricht von mindestens 1-jähriger Dauer, deren Besuch keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit vorsetzt. Ihr freiwilliger Besuch kann ganz oder teilweise den Pflichtbesuch einer Berufsschule ersetzen kann. Die Schuldauer richtet sich nach der Art der Berufsfachschule. Man unterscheidet einjährige und zweijährige Berufsfachschulen. Entsprechend ihrer großen Unterschiedlichkeit gibt es keinen einheitlichen Berufsfachschulabschluss für alle Berufsfachschulen. Berufsfachschulen gibt es für:
- kaufmännische Berufe
- Fremdsprachenberufe
- handwerkliche Berufe
- sozialpflegerische Berufe
- künstlerische Berufe
Zugangsvoraussetzungen sind je nach Art der Berufsfachschule in der Regel der Hauptschulabschluss oder der Mittlere Schulabschluss (Realschulabschluss). Zu den Berufsfachschulen gehören unter anderem:
- Handelsschulen,
- Schulen für Hauswirtschaft und Kinderpflege,
- gewerbliche Berufsfachschulen,
- Berufsfachschulen für Technische Assistenten, für Musik und für Fremdsprachen.
Berufskollegs, die auf der Fachschulreife, dem Realschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss aufbauen. Sie führen zu einer beruflichen Erstqualifikation und können bei mindestens zweijähriger Dauer unter besonderen Voraussetzungen auch zur Fachhochschulreife führen.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine im SGB III verankerte Fördermaßnahme für Absolventen von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, sowie für Auszubildende in betrieblicher oder überbetrieblicher Ausbildung.
>>> Hier ein Artikel der HASPA zum BAB
Du hast einen Ausbildungsplatz gefunden, aber der ist sehr weit weg von zu Hause? Unter bestimmten Bedingungen hast du dann Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung vom Staat. Ob und in welcher Höhe eine Beihilfe gezahlt wird, ist von der Höhe deiner Ausbildungsvergütung und vom Einkommens Deiner Eltern abhängig. Informationen und Anträge zur Berufsausbildungsbeihilfe erhältst du bei Deinert Arbeitsagenture.
>>> Mehr Infos auch unter www.arbeitsagentur.de, Stichwort BAB
>>> Dort kannst Du Deinen möglichen Anspruch auch mit dem BAB-Rechner ausrechnen.
Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)
Ziel des Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) ist es, Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten zu vermitteln sowie Einblick in ein bestimmtes Berufsfeld zu geben. Es vermittelt allgemeine und (auf der Breite eines Berufsfeldes) fachtheoretische und fachpraktische Lerninhalte als berufliche Grundbildung. In den Klassen werden die Schüler nach Berufsfeldern zusammengefasst.
Der erfolgreiche Besuch des Berufsgrundbildungsjahres wird großenteils auf die weitere Berufsausbildung in dem dem jeweiligen Berufsfeld zugeordneten Beruf im dualen System angerechnet.
Das Berufsgrundbildungsjahr ist in der Regel die Grundstufe der Berufsschule und umfaßt eine einjährige Ausbildung; danach schließt sich eine mindestens einjährige Fachstufe an.
Berufe (- Fort- bzw. Weiterbildungsberufe)
Fort- bzw. Weiterbildungsberufe sind nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) geregelt. Inhalte, Ziele, Anforderungen und Prüfungsverfahren und -voraussetzungen werden von zuständigen Stellen festgelegt, die auch die Prüfungsausschüsse einrichten. Die Berufsbezeichnungen von Fort- bzw. Weiterbildungsberufen sind rechtlich geschützt.
BERUFSnet der Bundesagentur für Arbeit
Ausführliche Übersicht der Berufsabschlüsse
A.WE.B-Datenbank vom Bundesinstitut für Berufsbildung
Stand von Berufsbildern im dualen System und in der beruflichen Weiterbildung
InfoWeb Weiterbildung
Übersicht gesetzlicher Regelungen für Fort- u. Weiterbildungsberufe
Berufsvorbereitungsmaßnahmen (BV-Maßnahmen)
Die Berufsvorbereitungsmaßnahmen werden von der Agentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit Bildungsträgern angeboten. Teilnehmer/innen erhalten allgemeinbildenden Unterricht und lernen verschiedene Berufsbilder kennen. Betriebspraktika sind ebenfalls Bestandteil der Maßnahme.
Bildungsgutscheine
Seit dem 1. Januar 2003 gelten im Rahmen der beruflichen Weiterbildung neue gesetzliche Richtlinien (-> Hartz-Kommission). Durch die Einführung von Bildungsgutscheinen liegt die Auswahl von Weiterbildungsmaßnahmen nicht mehr bei der Agentur für Arbeit, sondern die Arbeitssuchenden haben eine höhere Eigenverantwortung für ihre individuelle Weiterbildung.
Ein Bildungsgutschein berechtigt zur Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung. Die Kosten für die Weiterbildung werden von der Agentur für Arbeit übernommen. Der Bildungsgutschein beinhaltet Angaben über den Themenschwerpunkt (= das Bildungsziel), die maximale Dauer und die Kostenübernahme und ist 3 Monate gültig. Häufig ist der Gutschein regional begrenzt (- im Tagespendelbereich). Die Vergabe von Bildungsgutscheinen erfolgt durch die zuständige Beraterin oder den Berater in der Agentur für Arbeit. Bei der Vergabe orientieren sich die Agenturen an der regionalen Arbeitsmarktlage. Einen Anspruch auf einen Bildungsgutschein gibt es nicht - es ist eine sogenannte Kann-Leistung der Agentur, über die immer im Einzelfall entschieden wird. Voraussetzung ist, dass man arbeitslos gemeldet ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist.
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Während einer schulischen Berufsausbildung, eines Studiums oder verschiedener Formen schulischer Bildung und Berufsbildung ist eine finanzielle Förderung nach dem BAföG möglich. Es kommt nicht in Betracht bei einer betrieblichen Berufsausbildung (Duales System, auch nicht bei einer Umschulung oder beruflichen Fortbildung (hier gilt das SGB III mit seinen Möglichkeiten zur finanziellen Förderung). Auf die Studienfinanzierung besteht nach den Bestimmungen des BAföG aber ein Rechtsanspruch. BAföG ist kein Stipendium. Es soll eine Ausbildung für diejenigen möglich machen, die wegen nicht ausreichenden Einkommens das Studium nicht finanzieren können.
Entscheidend dafür, ob Sie BAföG erhalten, ist also die Höhe des Einkommens (das eigene, das der Eltern oder des Ehepartners). Je nach Höhe des Einkommensanteils, der zur Ausbildungsfinanzierung zumutbar ist, wird BAföG in voller Höhe oder auch nur zu Teilen gewährt. Sie erhalten Bafög zur Hälfte als Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen, und zur anderen Hälfte als unverzinstes Darlehen.
Weitere Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
>>> www.das-neue-bafoeg.de
>>>
BAföG für Studenten
BAföG für Schüler / "Schüler-BAfög"
Eine schulische Berufsausbildung oder andere Formen schulischer Bildung (siehe unten) können nach BAföG gefördert werden. Die Ausbildung muss aber förderungsfähig nach BAföG sein, wie an an staatlichen Schulen - im Zweifel bei der Schule nachfragen. Nicht in Betracht kommt BAföG bei einer betrieblichen Berufsausbildung (Duales System) oder bei einer Umschulung oder beruflichen Fortbildung.
Ausbildungsförderung nach BAföG wird geleistet für den Besuch von:
Schülerinnen und Schüler, die eine der in den Nummern 1 bis 3 genannten Schulen besuchen, erhalten nur dann Förderung, wenn sie notwendiger Weise auswärts untergebracht sind. Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen (so genannte Ausbildungen im dualen System) werden nicht nach BAföG gefördert, ebenso nicht der Besuch der Berufsschule.
Anträge sind zu richten an: Einwohneramt HH-Mitte (für Schüler) Abt. für Ausbildungsförderung , Tel: 040/ 428 54-4604/ -3495 20095 Hamburg, Klosterwall 2 , Mo und Do, 8 - 16 Uhr
>>> BAföG-Rechner
>>> Antragsformulare zum Download (für Schüler und Studenten)
Berufsschule
Die Berufsschule vermittelt den schulischen Unterricht in der Dualen Berufsausbildung. An der Berufsschule werden die fachtheoretischen Kenntnisse mit Sozialkunde und Wirtschaftslehre vermittelt. Weiterhin wird allgemein bildender Unterricht erteilt (siehe unter Duale Berufsausbildung ).
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
Das BVJ wird von Berufsbildenden Schulen in verschiedenen Berufsfeldern angeboten. Der Unterricht besteht aus allgemein bildenden und berufsbezogenen Anteilen und wird um ein Praktikum im Betrieb ergänzt. Wer noch schulpflichtig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen den Hauptschulabschluss erwerben.
Berufsvorbereitungsmaßnahmen
Die Berufsvorbereitungsmaßnahmen werden von der Agentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit Bildungsträgern angeboten. Teilnehmer/innen erhalten allgemein bildenden Unterricht und lernen verschiedene Berufsbilder kennen. Betriebspraktika sind ebenfalls Bestandteil der Maßnahme.
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) berät die Bundesregierung in Fragen der beruflichen Bildung, bereitet à Ausbildungsordnungen und sonstige Rechtsverordnungen vor, betreibt Forschung zur Berufsbildung und führt und veröffentlicht das Verzeichnis der anerkannten à Ausbildungsberufe. Es ist eingerichtet worden, als gemeinsame Adresse für alle in der beruflichen Bildung Beteiligten.
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung ist zuständig für die Regelung der betrieblichen Aus- und à Weiterbildung. Es entscheidet über à Ausbildungsordnungen und andere Rechtsverordnungen und wird dabei von den zuständigen Fachministerien und dem à Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) unterstützt.
Duales Studium
Das duale Studium - ein dualer ausbildungsintegrierter Studiengang - kombiniert die berufliche Ausbildung mit einem Studium an einer Fachhochschule. Zum Teil sind auch Berufsbildende Schulen als dritter Partner am Dualen Studium beteiligt.
Duales System / Duale Ausbildung
Als "duales System" bezeichnet man die Lehrlingsausbildung, die an zwei verschiedenen sich ergänzenden Lernorten stattfindet, im Ausbildungsbetrieb und an der zuständigen Berufsschule.
Die duale Berufsausbildung findet also an zwei Ausbildungsorten statt. Die praktische Ausbildung findet überwiegend im Betrieb statt. Fachtheorie und Allgemeinwissen werden in der Berufsschule unterrichtet. Die gesetzliche Grundlage für eine duale Berufsausbildung ist das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung .
Duales Studium
Das duale Studium, ein dualer ausbildungsintegrierter Studiengang, kombiniert die berufliche Ausbildung mit einem Studium an einer Fachhochschule. Zum Teil sind auch Berufsbildende Schulen als dritter Partner am dualen Studium beteiligt.
EQJ - Einstiegsqualifizierungsjahr
Das Sonderprogramm zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ) ist Teil des Paktes für Ausbildung, das die Bundesregierung in Kooperation mit der Wirtschaft beschlossen hat. Bundesregierung und Wirtschaft wollen mit diesem Programm Jugendlichen bis 25 Jahren, die nach dem 1.08. oder auch später ohne Ausbildungsplatz geblieben sind, eine Perspektive geben. Die Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQJ) ist ein betriebliches Praktikum, bei dem du in einem Betrieb arbeitest und Grundkenntnisse für einen anerkannten Ausbildungsberuf erwirbst.
Wie funktioniert das EQJ?
- Das Praktikum dauert zwischen 6 und 12 Monaten.
- Berufsschulpflichtige Teilnehmer/-innen besuchen während der EQ auch die Berufsschule an 1-2 Tagen pro Woche.
- Der Betrieb stellt am Ende ein Zeugnis aus. Die Kammer erstellt zusätzlich ein Zertifikat über die erworbenen Qualifikationen.
- Beide Bescheinigungen sind für spätere Bewerbungen aussagekräftig und wichtig.
- Eine Ausbildung im gleichen Beruf wie im EQJ, kann nach der Einstiegsqualifizierung um ein halbes Jahr verkürzt werden. Voraussetzung: der Ausbildungsbetrieb und die Kammer stimmen zu.
- Eine sozial-pädagogische Begleitung ist beim EQJ vorhanden.
- Eine Garantie auf einen Ausbildungsplatz gibt es zwar nicht, aber im 2005/ 2006 haben ca. 70-80% aller Jugendlichen, die EQJ erfolgreich absolviert haben, im Anschluss eine Ausbildung bekommen.
Zielgruppe für das EQJ
Jugendliche, die nach der Nachvermittlungsaktion der Agentur für Arbeit eine EQJ-Empfehlung bekommen haben und: noch nicht 25 Jahre alt sind, noch keine Ausbildung abgeschlossen haben und sich schon intensiv beworben hat.
Berufsfeld/er
- Büroberufe/ Kaufleute
- Ernährung und Hauswirtschaft
- Technischer und handwerklicher Bereich
Abschlussmöglichkeit
Zertifkat der Teilqualifikationen
Vergütung
Ca. 192 Euro während der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Praktikum erhält der EQJ-ler. Zusätzlich erhält der Betrieb pauschal den monatlichen Sozialversicherungsbetrag für den EQJ-ler erstattet.
Dauer
6 - 12 Monate. Am Ende der Einstiegsqualifizierung stellt der Betrieb dem Praktikanten ein Zertifikat über die erworbenen Qualifikationen aus, das von den Kammern anerkannt wird. So wird eine Aufwertung des Praktikums und vor allem eine mögliche Verkürzung späterer Ausbildungszeiten durch Anrechnung des EQ-Praktikums um bis zu 6 Monate möglich.
Aufgrund der sehr guten Erfolge wurde das EQJ-Programm bis 2010 verlängert und unterstützt unversorgte Jugendliche weiterhin auf ihrem Weg in die Ausbildung.
WIE Du eine EQJ-Stelle findest !
Unterstützung bei der Suche nach einem EQJ-Platz geben verschiedene Institutionen wie: Handwerkskammer, Handelskammer, Agentur für Arbeit und Handwerksinnungen. Wenn Du Dich für ein EQJ im Handwerk interessierst, kannst Du Dich unter dem Stichwort - EQJ-Bewerbung - bei einer der Handwerksinnungen bewerben oder Du nimmst diekt Kontakt mit Deinem Berater bei der Agentur für Arbeit auf.
EQJ bei Hamburger Handwerkinnungen
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Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg |
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Sanitär-Innung Hamburg |
EQJ-BEWERBUNGSTIPPS
Viele Betriebe kennen EQJ noch nicht und Du kannst EQJ als eine gute Möglichkeit vorstellen, wie der Betrieb und Du als Praktikant (-> eventuell späterer Azubi) zueinander kommen können. Optimal ist es, wenn Du für das EQJ schon einen "Partnerbetrieb" mitbringst, der Dir den EQJ-Praktikumsplatz zur Verfügung stellt.
Nachfolgend findest Du ein Bewerbungsmuster und Infomaterial, falls Du Dich initiativ bei Betrieben als EQJ-ler vorstellen möchtest. (Falls ein Betrieb EQJ noch nicht kennt, könntest Du den "EQJ - Flyer für Unternehmen" ausdrucken und zu Deinen Bewerbungsunterlagen legen).
Bewerbungsvorlage "Initiativbewerbung bei Betrieben um eine EQJ-Stelle"
Bewerbungsvorlage "Bewerbung um eine EQJ-Stelle bei Handwerksinnungen"
EQJ-Kurzprofilblatt (als Zusatz für die Bewerbungsmappe oder als "Kurzbewerbung")
EQJ - Flyer für Jugendliche (Bitte "EQJ" im Suche-Feld eingeben!)
EQJ - Flyer für Unternehmen (Bitte "EQJ" im Suche-Feld eingeben!)
EQJ - Allgemeine Infos
PR-Material für Bildungsträger
EQJ-Artikel (Rohtext), Zeitschrift "Kfz-aktuell", 05-2007
Fuß in der Tür 1/ Sicherheitsschuh (Bild, 4 MB)
Fuß in der Tür 2/ Turnschuh (Bild, 500 KB)
Wirtsch.minister Glos
(Bild, 900 KB)
DIHK- Informationen zum EQJ
FÖRDERUNGEN/ FÖRDERGELDER
von Ausbildungs- und Anstellungsverhältnissen
Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche
In der aktuellen Ausbildungssituation finden vor allem benachteiligte Jugendliche, wie schwache Hauptschüler kaum Ausbildungsplätze. Als Förderung gewährt die Behörde für Bildung und Sport (BBS) aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg Zuschüsse zur Vergütung von Auszubildenden. Bei erfolgreicher Abschlussprüfung wird ein zusätzlicher Betrag ausgezahlt. Dadurch wird es für benachteiligte Jugendliche und für Betriebe leichter, eine betriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu beginnen.
Richtlinien und Antragsformulare:
>>> Richtlinien - Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für benachteiligte Jgdl.
(Der Antrag wird vom Ausbildungsbetrieb, teilweise von Innungen/ Verbänden gestellt)
FÖRDERUNG - Ausbildungsverbund
Ausbildungsverbünde sind eine Form, die Qualität von betrieblichen Ausbildungen und die Zahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen. Mit dem Angebot der Förderung von Ausbildungsverbünden für Betriebe, die bisher nicht die Voraussetzungen für eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung (BBiG/ HwO) erfüllen, wird eine Möglichkeit geschaffen, zusätzliche Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Besonders erwünscht ist die Teilnahme kleiner und mittlerer Ausbildungsbetriebe unter ausländischer Leitung an Verbundmodellen. Zur Deckung von verbundspezifischen Mehrkosten der Ausbildung gewährt die Behörde für Bildung und Sport (BBS) aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg Zuschüsse.
Richtlinien und Antragsformular:
>>> Richtlinien für die Förderung eines Ausbildungsverbundes
>>> Antrag auf einen Zuschuss zur Förderung eines Ausbildungsverbundes
FÖRDERUNG (Schüler-)BAföG
... Ausbildungsförderungsgesetz .... Wo kannst Du den Antrag stellen? ... Dein Förderanspruch ... Hilfen beim Ausfüllen der Anträge ...
FÖRDERUNG "Meister-BAföG" (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz-AFBG)
Mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung erhalten Handwerker und andere Fachkräfte, die sich zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Betriebswirten weiterbilden oder auf einen anderen Fortbildungsabschluss vorbereiten, einen gesetzlich garantierten Rechtsanspruch auf staatliche Förderung.
(-> ein Angebot von team.arbeit.hamburg für Jugendliche zur Beschäftigungsförderung)
WIESO ist das Hamburger Modell für Dich von Interesse, wenn Du Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Alg II) hast und auf der Suche nach einem Arbeitsplatz bist ? Das „Hamburger Modell für Jugendliche“ fördert die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze durch die unbürokratische Gewährung von Zuschüssen an Arbeitgeber. Gleichzeitig werden Sie von einem "Coach" betreut, der Ihnen bei allen Problemen mit der Arbeitsstelle weiterhilft.
WER wird gefördert ?
- Bei der ARGE arbeitslos gemeldete Jugendliche und Jungerwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren Beschäftigungsaufnahme eine gezielte Förderung durch das "Hamburger Modell für Jugendliche" voraussetzt.
WAS wird gefördert ?
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (auch im Rahmen von Zeitarbeit) die den tariflichen bzw. ortsüblichen Bedingungen entspricht.
- Arbeitsverhältnisse mit einem monatlichen Bruttoarbeitsentgelt von mehr als 400 € bis zu 1.400 € ohne den hinzukommenden Zuschuss durch das „Hamburger Modell für Jugendliche“) und einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden.
- Für Arbeitsverhältnisse im Rahmen des Arbeitsnehmer-Überlassungsgesetzes gelten Sonderregelungen (Zeitarbeit).
- Befristete Arbeitsverhältnisse können nur bei einer Befristung von mehr als drei Monaten gefördert werden.
- Ausbildungsverhältnisse sind nicht förderungsfähig.
WIE bekomme ich die Förderung ?
- Unter-25-jährige mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Alg II) (SGB II-Kunden) bekommen von der ARGE Hamburg einen Eingliederungsscheck, der zwei Monate gültig ist. Wird ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, erhält Ihr Arbeitgeber für längstens zehn Monate jeweils 250 € (bei vereinbarter wöchentlicher Arbeitszeit unter 35 Stunden 125 €). Vergütung: Förderhöhe 250 € (Teilzeit 125 €) je nach Arbeitsumfang, max. zehn Monate lang. WER hilft weiter ? -> Die ARGE in Deinem Bezirk.
(-> ein Angebot von team.arbeit.hamburg zur Beschäftigungsförderung)
Mit dem neuen Hamburger Kombilohn erhalten kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit erhalten, Langzeitarbeitslose kostengünstig in einem sozialversicherungs-pflichtigen Arbeitsverhältnis zu beschäftigen. Das Unternehmen zahlt den Tariflohn bzw. das ortsübliche Entgelt und erhält von der team.arbeit.hamburg (ARGE) einen Lohnzuschuss in Höhe von 3 Euro je Stunde. Das von den Beschäftigten beim Hamburger Kombilohn erzielte Einkommen wird in voller Höhe auf den Bezug von Leistungen zur Grundsicherung angerechnet. Der Senator für Wirtschaft und Arbeit, Gunnar Uldall hierzu: "... mit dem Programm erhöhen wir die Chancen auf eine dauerhafte Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt erheblich. Die Beschäftigten erhalten bei diesem Kombilohn-Programm ein Nettoeinkommen, das in der Regel über dem der in Arbeitsgelegenheiten erzielbaren Einkommen liegt".
Ist der Hamburger Kombilohn (HKL) interessant für Sie/ Dich ?
- Als Arbeitnehmer/in: Sie beziehen bei der Agentur für Arbeit Hamburg Arbeitslosengeld I und verfügen über keinen formalen Berufsabschluss. Der Hamburger Kombilohn unterstützt Sie auf zweierlei Weise in Ihren Bemühungen:
a) Sie, wie auch Ihr künftiger Arbeitgeber, erhalten einen monatlichen Zuschuss von 250,- (bei Vollzeit) bzw. 125,-€ (bei Teilzeit) zu Ihrem Netto-Arbeitsentgelt und
b) wenn Sie fehlende Qualifikationen nachholen, werden die entstehenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,-€ übernommen.
- Als Arbeitgeber/in: Sie suchen motivierte Mitarbeiterinnen, deren Beschäftigung durch einen Lohnkostenzuschuss an Sie und Ihre(n) künftige(n) Mitarbeiter/In gefördert wird. Der fehlende formale Berufsabschluss steht Ihrer Einstellungsbereitschaft nicht entgegen. Dann ist der Hamburger Kombilohn das passende Förderinstrument!
Überzeugen Sie sich auch davon, dass es möglich ist, einen Lohnkostenzuschuss unkompliziert zu bewilligen und auszuzahlen.
WAS wird gefördert ?
- Eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die den tariflichen bzw. ortsüblichen Bedingungen entspricht.
- Arbeitsverhältnisse mit einem monatlichen Sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt von mehr als 400 € bis zu 1.500 € (ohne den Zuschuss durch den „Hamburger Kombilohn") und einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden.
- Befristete Arbeitsverhältnisse können nur bei einer Befristung von mehr als drei Monatengefördert werden.
- Ausbildungsverhältnisse sind nicht förderungsfähig.
WIE hoch ist die Förderung ?
- Von der Agentur für Arbeit Hamburg erhalten förderungsfähige Arbeitnehrnerlnnen einen „Integrationsscheck Hamburger Kombilohn", der zwei Monate gültig ist. Wird ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, erhalten Arbeitnehmer und Arbeitgeber für längstens sechs Monate jeweils 250,- € (bei vereinbarter wöchentlicher Arbeitszeit unter 35 Stunden jeweils 125,-€).
- Zusätzlich können für Qualifizierung bis zu 2.000,- € in Anspruch genommen werden. Die Förderung ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
- Für Arbeitsverhältnisse im Rahmen des Arbeitnehmer-Überlassungsgesetzes geltenSonderregelungen.
WER hilft weiter ?
- Beantragen Sie den „Integrationsscheck Hamburger Kombilohn" bitte bei IhrerArbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit Hamburg.
- Bei Fragen: Arbeitgeberförderung der Agentur für Arbeit, Telefon 040 / 2485 -1872.
>>> Weitere Informationen: Pressemeldung-hamburg.de
Fachoberschule
Fachoberschulen bauen auf einem Realschulabschluss oder einem als gleichwertig anerkannten Abschluss auf und vermitteln allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse und Fähigkeiten die zur Fachhochschulreife führen. Die 11. Klasse umfasst den Unterricht und fachpraktische Ausbildung. Der Besuch der 11. Klasse kann durch eine einschlägige Berufsausbildung ersetzt werden.
Fachhochschule
Das Studienangebot an Fachhochschulen unterscheidet sich von dem der Unis durch den erhöhten Praxisbezug. Auch ist die Studiendauer in der Regel kürzer. Es dauert i.d.R. 6 bis 8 Semester, teilweise unter Einbeziehung von zwei Industrie- bzw. Praxissemestern. Das Studium ist stärker verschult als an Universitäten. Fachhochschulen bieten viele Studiengänge an, die an Universitäten nicht gelehrt werden. Mit der staatlichen Abschlussprüfung (Diplomierung) wird gleichzeitig die allgemeine Hochschulreife erworben.
Fachhochschulreife/ Fachabitur
Die Fachhochschulreife erlangt man durch den Abschluss einer Fachoberschule oder den Abschluss einer Höheren Handelsschule mit einer Berufsausbildung oder einem zusätzlichen Praktikum und nach der Jahrgangsstufe 12 eines Gymnasiums in Verbindung mit einem Vollzeitpraktikum/ Berufstätigkeit oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Kennzeichen der Fachhochschulreife ist die Kombination aus einem schulischen und einem beruflichen Teil. Die Fachhochschulreife berechtigt in Hamburg zum Studium an allen Fachhochschulen. Ein Studium an der Fachhochschule ist kürzer und praxisorientierter als an der Universität. An Fachhochschulen werden nicht alle Studiengänge angeboten, z.B. kann man dort nicht Medizin oder Psychologie studieren.
Berufstätige ohne Fachhochschulreife können unter bestimmten Voraussetzungen ein Studium in Hamburg aufnehmen (siehe „Studieren ohne Abitur). Wege zur Fachhochschulreife sind:
Fachoberschule
Fachoberschulen bauen auf einem Realschulabschluss oder einem als gleichwertig anerkannten Abschluss auf und vermitteln allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse und Fähigkeiten die zur Fachhochschulreife führen.
- Die 11. Klasse umfasst den Unterricht und fachpraktische Ausbildung; der Besuch der 11. Klasse kann durch eine einschlägige Berufsausbildung ersetzt werden.
- Der Unterricht in Klasse 12 wird in der Regel in Vollzeitform erteilt; wird er in Teilzeitform erteilt, dauert er mindestens 2 Jahre.
In einigen Bundesländern ist nur die Klasse 12 eingerichtet. Zugangsvoraussetzungen sind ein Realschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Fachschulen
Fachschulen dienen neben der Förderung der Allgemeinbildung insbesondere der vertiefenden Berufsbildung und setzen daher generell eine für die entsprechende Fachrichtung abgeschlossene Berufsausbildung und im allgemeinen eine zusätzliche fachrichtungsbezogene Berufspraxis voraus. Neben der Weiterqualifizierung ist es Ziel einer Fachschule, den Absolventen einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen.
An einigen Fachschulen wird zusätzlich die Möglichkeit geboten, die Fachhochschulreife zu erwerben. Fachschulen vermitteln Qualifikationen für mittlere Führungspositionen, z.B. als staatlich geprüfte/r Techniker/in oder Betriebswirt/in. Die Bildungsgänge dauern in Vollzeitform mindestens 1, meist 2 Jahre, werden aber auch oft in 4-jähriger Teilzeitform angeboten. Sie sind landesrechtlich unterschiedlich geregelt. Der Besuch der staatlichen Fachschulen ist grundsätzlich kostenfrei, jedoch können für Exkursionen und Lernmittel Auslagen entstehen.
Unter Umständen ist eine Förderung nach dem BAföG bzw. dem so genannten MeisterBAföG möglich. Fast alle zweijährigen Fachschulen schließen auch mit der Fachhochschulreife für Hamburg ab.
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bietet jungen Menschen zwischen 16 und 27 Jahren die Chance, etwas für sich und andere Menschen zu tun. Die Mitglieder des Bundesarbeitskreis FSJ bzw. ihre Untergliederungen bieten das FSJ an. Zur Zeit leisten 26000 junge Menschen ein FSJ bei einem der folgenden -> Veranstalter.
Das FSJ ist/ bietet:
Das FSJ dauert meistens 12 Monate und beginnt am 1. August oder am 1. September eines jeden Jahres. Die Mindestdauer ist 6 Monate, die Höchstdauer beträgt 18 Monate. Das FSJ wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen, insbesondere in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit oder in Einrichtungen der Gesundheitspflege und kulturelle Einrichtungen (Einsatzstellen) geleistet. FSJ-ler erhalten:
>>> Weitere Infos
Gesellenbrief
Der Gesellenbrief wird Auszubildenden im Handwerk von der Kammer nach Bestehen der Kammerprüfung verliehen. Er wird zusammen mit dem à Abschlusszeugnis der Berufsschule ausgestellt, ist berufsqualifizierend und eine Voraussetzung für die weitere Qualifikation als Meister.
Gewerbeschulen
Gewerbeschulen dienen der beruflichen Vorbereitung, der Aus- und Fortbildung im technisch- gewerblichen Bereich. Entsprechend dieser Schwerpunkte unterscheidet man die Schulformen Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule. Fachoberschulen an Gewerbeschulen führen zur Fachhochschulreife.
„Hamburger Modell“
Siehe FÖRDERUNG VON AUSBILDUNG UND ARBEIT
Handwerksordnung (HwO)
Das "Gesetz zur Ordnung des Handwerks" (HwO) regelt die Ausübung eines Handwerks und die Berufsbildung im Handwerk. In ihm werden alle Fragen zu Ausbildung, Organisation und Mitbestimmung bundeseinheitlich festgelegt. Die Handwerksordnung bildet damit die einheitliche gesetzliche Grundlage für das Handwerk in Deutschland.
Handwerkskammer (HWK)
Die Handwerkskammern sind die zuständige Stelle für alle Fragen der Ausbildung und à Weiterbildung im Bereich des Handwerks. Sie vertreten die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitgliedsbetriebe, führen die Handwerks- und Lehrlingsrolle und sind zuständig für die Regelung der Berufsausbildung und das Erlassen von Prüfungsordnungen.
Hartz-Konzept
Das Hartz-Konzept, benannt nach dem Vorsitzenden der Kommission, Peter Hartz, besteht aus Vorschlägen für umfassende Reformen des Arbeitsmarktes. Ziel dieser Maßnahmen ist es, durch eine Politik des "Förderns und Forderns" die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt zu beleben, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Die Umsetzung erfolgte in bisher vier Phasen, die als Hartz I bis IV bezeichnet werden:
Hartz I
Gesetzliche Grundlage von Hartz I ist das „Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, das am 1. Januar 2003 in Kraft trat. Ziel ist die Erleichterung von neuen Formen der Arbeit. Dieses Gesetz regelt u.a.:
• Voraussetzungen für die Gründung von Personal-Service-Agenturen (PSAs) durch die Arbeitsagentur und freie Träger
• Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Arbeitsagentur (FbW)
• Unterhaltsgeld der Arbeitsagentur
Hartz II
Gesetzliche Grundlage von Hartz II ist das „Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ und ist ebenfalls am 1. Januar 2003 in Kraft getreten. Darin werden die neuen Beschäftigungsarten Minijob und Midijob geregelt, der Existenzgründungszuschuss [ExGZ], welcher auch als „Ich-AG“ bezeichnet wird, und die Einrichtung von Job-Centern.
Mit den Gesetzesreformen Hartz III und IV werden zwei wichtige Komplexe geregelt: die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe und der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsamt) in die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit).
Hartz III
Gesetzliche Grundlage von Hartz III ist das „Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ vom 1. Januar 2004. Schwerpunkt ist die Restrukturierung und der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsamt) in die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit).
Hartz IV
Gesetzliche Grundlage von Hartz IV ist das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, welches zum 1. Januar 2005 in Kraft tritt. Das Gesetz regelt die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, auf dem Leistungsniveau der etwas veränderten bisherigen Sozialhilfe.
Zentrale Neuerung von Hartz IV (ab 2005):
Vermögensanrechnung bei Arbeitslosen
Hauptschulabschluss ("Hasa")
Der Hauptschulabschluss wird nach erfolgreichem Besuch der 9. Klasse einer Hauptschule, Realschule bzw. der entsprechenden Jahrgangsstufen in Gesamtschulen oder vergleichbarer Klassen in Sonderschulen oder Gymnasien erreicht. Der Hauptschulabschluss berechtigt zum Besuch beruflicher oder weiterführender allgemeinbildender Schulen, um beispielsweise den mittleren Bildungsabschluss zu erlangen.
Der Hauptschulabschluss kann in Abend- oder Tageskursen nachgeholt werden oder mit einer Berufsvorbereitung verbunden werden. Möglich ist auch projektorientiertes Lernen oder Fernunterricht. Abendkurse bieten die staatlichen Schulen an. In einem Jahr erreicht man gebührenfrei den Abschluss. Auch an den Privatschulen gibt es Abendunterricht. Hier können Sie sogar wählen, ob Sie in sechs Monaten die Prüfung machen möchten oder in zwölf. Der Unterricht an Privatschulen ist privat zu finanzieren.
An Berufsvorbereitungsschulen gibt es eine Verbindung von Allgemeinbildung und berufsvorbereitenden Inhalten. Der Hauptschulabschluss kann auch nach selbstständiger Vorbereitung durch eine Externenprüfung erworben werden. Es ist möglich, die Prüfung auf diejenigen Fächer zu beschränken, die nach Ende der Klasse 9 (Realschule oder Gymnasium) nicht mit „ausreichend“ bewertet worden sind. Wer einen Berufsabschluss in der Tasche hat, hat gleichzeitig auch den Hauptschulabschluss! Wege zum Hauptschulabschluss:
- erfolgreicher Abschluss der Berufsschule
- erfolgreicher Abschluss eines Berufsvorbereitungsjahres
- Besuch des Berufsgrundbildungsjahres (BGJ)
- Berufsfachschulen
- Ablegung der Fremdenprüfung (nach Vorbereitungskursen)
- durch Vorbereitungskurse der Volkshochschule
Hochschulen
(= Universitäten) mit dem Abschluss: Hochschulreife
Die allgemeine Hochschulreife - das Abitur - berechtigt zum Studium aller Fächer an allen Hochschularten. In Hamburg besteht die Möglichkeit des Besuches von Abendkursen oder der Tagesschule. Die Dauer beträgt zweieinhalb oder drei Jahre. Staatliche und private Schulen bieten das Abitur nach dem Abschluss von Haupt- oder Realschulen an. Die staatlichen Angebote sind kostenlos. Die Abiturvorbereitung dauert länger als an privaten Schulen. Es läuft mehr Unterricht im Klassenverband, in der Regel fünf Mal pro Woche. Private Schulen sind privat zu finanzieren. An drei Abenden pro Woche wird unterrichtet. Nach zweieinhalb Jahren ist die Anmeldung zur Prüfung möglich. Denn private Schulen erwarten umfangreiche Eigenleistungen zu Hause. Die Prüfung ist immer dieselbe.
Ist die regelmäßige Teilnahme am Unterricht nicht möglich, kann Fernunterricht eine gute Alternative zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung sein. Die allgemeine Hochschulreife kann auch nach selbstständiger Vorbereitung durch eine Externenprüfung erworben werden oder durch die staatliche Abschlussprüfung an einer Fachhochschule.
Berufstätige können ggf. auch ohne Abitur studieren und durch Eignungsprüfungen oder vergleichbare Leistungsnachweise den Zugang zu speziellen Studiengängen erreichen.
Höhere Handelsschule
Die Höhere Handelschule (zweijährige Berufsfachschule) dient dem Erwerb einer beruflichen Teilqualifikation. Die Höhere Handelsschule (zweijährige Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung) bereitet auf eine spätere qualifizierte Tätigkeit in kaufmännischen und verwaltenden Berufen vor. Zugangsvoraussetzung ist der Realschulabschluss oder ein vergleichbarer Abschluss. Die Ausbildung umfasst die Erweiterung und Vertiefung der Allgemeinbildung, die Schulung von Fremdsprachenkenntnissen und insbesondere die Vermittlung wirtschaftskundlicher Kenntnisse und Zusammenhänge. Die Ausbildung beginnt mit einem Probehalbjahr. Der Abschluss der Höheren Handelsschule kann eine einschlägige betriebliche Berufsausbildung verkürzen. Mit dem Abschluss der 2jährigen Höheren Handelsschule, einer Berufsausbildung oder einem zusätzlichen gelenkten Praktikum kann ferner die Fachhochschulreife, nach Abschluss der 3jährigen Höheren Handelsschule die allgemeine Hochschulreife erreicht werden.
>>> Anschluss zum Fachschulabschluss
Immatrikulation
...ist die formale Einschreibung an der Hochschule. Sie ist Bedingung für das Studium an der Hochschule und wird nicht durch die Zulassung zum Studium ersetzt. Die Immatrikulation erfolgt zu bestimmten Fristen persönlich im Studentensekretariat oder Immatrikulationsbüro der jeweiligen Hochschule.
Begriff > Erklärungen folgen
Kammern
Die wichtigsten Akteure im à dualen System der Berufsausbildung in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf die Abschlussprüfungen sind à Industrie- und Handelskammern (IHK), à Handwerkskammern (HwK), Landwirtschaftskammern und Kammern für die freien Berufe.
>>> Weitere Informationen
Kfz-Servicemechaniker/in
(= anerkannter dualer Ausbildungsberuf, Dauer: 2 Jahre).
>>> Weitere Informationen
Kfz-Mechatroniker/in
(= anerkannter dualer Ausbildungsberuf, Dauer: 3,5 Jahre).
>>> Weitere Informationen
Kündigung
Es wird zwischen Großbetrieben (über ca. 10 Stellen) und Kleinbetrieben im Kündigungsschutzgesetz unterschieden. Kündigungsgründe in Großbetrieben können sein:
- Verhaltensbedingt
- Personenbedingt (u.a. durch Krankheit)
- Betriebsbedingt
Außerdem ist eine sofortige Kündigung bei Straftaten möglich, z.B. bei Unterschlagung (Überspitzt gesagt: Wenn Bäckereifachverkäuferin Kuchen mitnimmt. Oder wenn ein Auszubildender Werkstatteigentum wie Werkzeuge eigenmächtig „mit nach Hause“ nimmt).
In Kleinbetriebe n ist kein Grund nötig, um zu kündigen aber es darf nicht willkürlich sein (Alter, Hautfarbe, „der älteste Arbeitnehmer wird entlassen“ etc. sind keine triftigen Kündigungsgründe). Formal ist folgendes zu beachten:
- Eine Abmahnung darf nicht gleichzeitig die Kündigung sein
- Auszubildende können nur, innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach einem Vorfall fristlos gekündigt werden.
- Im Rahmen von 4 Monaten nach dem Ausbildungsbeginn ist eine fristlose Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich.
Lebenslanges Lernen
Heutige Forderungen zielen auf eine neue Lernkultur in Europa. Sie soll alle Menschen motivieren, ihr ganzes Leben lang planmäßig zu lernen. Neue Arbeitszeitmodelle verändern die Zeiteinteilung im Alltag und schaffen bislang unbekannte Möglichkeiten, Kompetenzen zu erwerben und sie in die Arbeit oder in das Privatleben einzubringen.
Lernen im Sinne dieser neuen Lernkultur umfasst nicht nur das organisierte Lernen in Schule, Universität, Ausbildung und Weiterbildung. Darüber hinaus bedeutet das, jeder ist in weit stärkerem Maße als noch vor einigen Jahren für seine Lernprozesse selbst verantwortlich. Jeder muss sie auch flexibel und eigenverantwortlich gestalten, um zum richtigen Zeitpunkt das richtige Wissen zur Verfügung zu haben (Just-in-Time-Lernen).
Die neue Lernkultur ist mehr und mehr durch einen hohen Anteil an computergestützem Lernen gekennzeichnet. Computer und Internet bieten neue Kommunikationsformen. Sie schließen aber auch diejenigen aus, die diese Kompetenz nicht haben.
Legasthenie
Lese-, Rechtschreibschwäche; i.d.R. sind Legastheniker/innen normal begabt, können aber ihre Begabungen durch die Lese- und Schreibprobleme nicht völlig entfalten. Trotz vielerlei Hypothesen sind die Ursachen der Lese-Rechtschreibeschwäche unklar.
Heute setzt sich jedoch in der Legasthenie-Forschung die Auffassung durch, dass es sich dabei um eine mangelhafte Vernetzung zweier Sinne handelt: nämlich von Sehen und Hören. Diese Annahme legten auch die Wissenschaftler Kujala und Karma von der Universität Helsinki zugrunde, als sie eine Lernsoftware entwickelten, die völlig unabhängig von Sprache und Alphabet die Lesefähigkeit erheblich verbessert. Weil Legasthenie-Kinder Mühe mit der Wahrnehmung von Rhythmen haben, entwickelte der Musikforscher Kai Karma ein Programm, das bei der Vernetzung von Sehen und Hören hilft. Es wird damit die Zuordnung von Bildern und Tönen geübt. Und nach nur sieben Wochen konnten die Kinder wesentlich mehr Worte fehlerfrei schreiben und flüssiger lesen als vergleichbare untrainierte Kinder.
Lernen lernen
Motivation, Selbstvertrauen und wirkungsvolle Lernstrategien haben großen Einfluss auf den Lernerfolg, zeigt der neue OECD-Bericht, der auf der PISA-Studie basiert. Erfolgreiches Lernen hängt nicht nur von gutem Unterricht und guten Rahmenbedingungen ab, sondern auch davon, welche Einstellung Schüler zum Lernen haben.
Die Daten belegen, dass Schüler bessere schulische Leistungen erzielen, wenn sie motiviert sind, über effektive Lernstrategien verfügen und sich selber auch zutrauen, ihr Lernen zu steuern. Um solche Einstellungen und Techniken in Zukunft stärker zu fördern, müssen Schulen nicht nur Unterrichtsinhalte, sondern auch auf das "Wie des Lernens" vermitteln. Schüler brauchen reichhaltige Erfahrungen mit dem Lernen, um zu begreifen, wie sie am besten lernen, welche Methoden effektiv sind und wie sie Verantwortung für ihr eigenes Lernen übernehmen können. Erst wenn sie diese Lernkompetenz entwickelt haben, werden sie auch nach der Schulzeit selbständig weiterlernen und den Anforderungen des Berufslebens gewachsen sein. Quelle: Max-Planck-Institut für Bildungsforschung
Master
Akademischer Grad, der als weiterer berufsqualifizierender Abschluss nach 1-2 Jahren an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule sowie an Fachhochschulen erworben werden kann. Gehört mit dem Bachelorabschluss zu einem neu eingeführten Graduierungssystem gestufter Abschlüsse, das parallel neben den traditionellen Studienabschlüssen (Diplom, Magister, Staatsprüfung) besteht.
Migranten (-> Beratung)
Mittlere Reife
Mittlere Reife, Realschulabschluss, manche sprechen vom mittleren Bildungsabschluss - die Begriffe meinen alle dasselbe. Dieser Bildungsabschluss wird nach erfolgreichem Besuch der 10. Klasse einer Realschule oder eines Gymnasiums (Versetzungszeugnis zur Obersekunda, 11. Klasse) bzw. der entsprechenden Jahrgangsstufen an Gesamtschulen erreicht. Der mittlere Bildungsabschluss ist eine Bezeichnung für verschiedene, dem Realschulabschluss meist gleichzusetzende Schulabschlüsse wie zum Beispiel Fachschulreife, Fachoberschulreife. Der Realschulabschluss bzw. mittlere Bildungsabschluss eröffnet unter anderem folgende Möglichkeiten: Aufnahme einer entsprechenden schulischen Berufsausbildung (an Berufsfach- oder Fachschulen), Besuch einer Höheren Handelsschule, Besuch der Klasse 12 einer Fachoberschule nach abgeschlossener Berufsausbildung, Besuch eines allgemeinbildenden oder beruflichen Gymnasiums.
In Hamburg kann an Berufsfachschulen der Realschulabschluss plus eine berufliche Teilqualifikation erworben werden, z.B. im kaufmännischen Bereich, in Metall- und Elektrotechnik, Ernährung und Sozialpädagogik. Diese Vollzeitangebote richten sich i.d.R. an Menschen unter 25 Jahren.
Für Berufstätige ist die zweijährige Abendrealschule eine Alternative. Das Alter spielt hier keine Rolle. Die mittlere Reife kann man auch im Fernunterricht von zu Hause aus machen. Mit Hilfe von Privatschulen kann der Realschulabschluss binnen eines Jahres nachgeholt werden. Der Realschulabschluss kann auch nach selbstständiger Vorbereitung durch eine Externenprüfung erworben werden. Es ist möglich, die Prüfung auf diejenigen Fächer zu beschränken, die nach Ende der Klasse 10 (Gesamtschule oder Gymnasium) nicht mit „ausreichend“ bewertet worden sind. Wer einen Hauptschulabschluss hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Berufsschulabschluss zu einem Realschulabschluss machen. Voraussetzung ist ein Berufsschulzeugnis mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 sowie Fremdsprachenunterricht (Dauer: fünf Jahre Minimum und nicht schlechter als Note 4).
< Übersicht - Schulabschlüsse nachholen >
Anschluss zur Berufsfachschule
Anschluss zur Höheren Handelsschule
Anschluss zur Fachhochschulreife
Profile
Ein "Profil" von Dir, das im Rahmen eines "Profiling" erstellt wird, gibt Informationen zu Deinen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Deiner Meinung beispielsweise in folgenden drei Bereichen:
Fachliche Fähigkeiten
Schulische Leistungen/ Noten und Fachwissen, die Du im Rahmen von Schülerpraktika, durch Nebentätigkeiten, Vereinsarbeit oder im privaten Bereich erworben hast. Ein Beispiel: Du möchtest Dich für einen Ausbildungsplatz als Mechatroniker bewerben und schraubst schon seit Jahren in einer Werkstatt an Mopeds. Dabei hast Du "Motorwissen" aufgebaut, was Du erwähnen solltest. Dein Profil im Bereich Fachwissen erhält dadurch einen Pluspunkt, den andere Bewerber vielleicht nicht zeigen können !
Sozialer Bereich
Im sozialen Bereich geht es darum, wie gut oder schlecht Du mit anderen Menschen umgehen kannst. Bist Du ein Einzelgänger oder ein "Gruppenmensch" ? Soziale Fähigkeiten sind sehr wichtig, da am Arbeitsplatz oft Probleme entstehen, da Menschen nicht über ausreichende soziale Fähigkeiten verfügen, um in Stresssituationen angemessen zu reagieren. Soziale Fähigkeiten sind im Profil schwer zu belegen, da in den meisten Schulzeugnissen keine "Sozialnote" existiert. Aber, wenn Du beispielsweise in der Schule bei der Schülerzeitung mit gewirkt hast oder im Sportverein nicht nur mitspielst, sondern auch Vereinsarbeit übernimmst, zeigt das Dein soziales Engagement. Wieder ein Pluspunkt für Dein Profil!
Persönlicher Bereich
Mit persönlichen Fähigkeiten sind Deine individuellen Stärken gemeint. Kannst Du Dich beispielweise gut selber motivieren, bist Du immer pünktlich, arbeitest Du präzise und gewissenhaft, etc.). Auch diese Eigenschaften kannst Du nur schwer belegen. Wenn Du im Rahmen des Schülerpraktikums, bei Nebentätigkeiten oder bei der Arbeit im Verein, ein Arbeitszeugnis bekommen hast, kann der Betrieb Deine Eigenschaften dort nachlesen. HINWEIS: Nach Abschluss einer längeren Tätigkeit, in einem Betrieb, in Vereinen etc., vergiss´nicht, Dir ein Zeugnis ausstellen zu lassen. Oft haben Personalverantwortliche "keine Lust oder keine Zeit" ein Zeugnis zu schreiben, aber für Dich ist jedes gute Zeugnis ein Pluspunkt im Profil und vielleicht die Eintrittskarte für den Ausbildungsplatz. Im Lernpool findest Du in Kürze auch Muster für Arbeitszeugnisse. Nach Absprache kannst Du dem Betrieb auch ein Zeugnis vor-formulieren. Besser dieser "mühsame" Weg, als später kein Zeugnis, oder ?
So ein Profil zu Deiner Personen benutzen Ausbildungsbetriebe, "Chefs", Personalbeauftragte oder Personalagenturen um einzuschätzen, ob Du für eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle geeignet bist. TIPP >>> Versuche stets viel Interesse für Deinen Wunschberuf zu zeigen und eigne Dir viel Wissen durch Eigenengagement, durch Praktika ... an. Hierdurch ergibt sich ein "interessantes" Profil. Auch soziales Engagement (ehrenamtliche Tätigkeiten, Arbeit im Sportverein etc.) ist oft ein Pluspunkt im Rahmen von Bewerbungsverfahren.
Qualifizierungsgutschein (Beratungsstelle)
Qualifizierungsgutscheine vergeben zwei Stellen in Hamburg. Die Agentur für Arbeit vergibt sie nach dem "Hamburger Kombilohn-Modell" “ - einem Programm zur Beschäftigungsförderung und das Media Forum vergibt sie auf Basis des Programms zur Beschäftigungsförderung der team.arbeit.hamburg.
Rahmenlehrplan
Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte der à schulischen Ausbildung fest. Diese werden mit den Inhalten der à Ausbildungsordnung abgestimmt. Die Rahmenlehrpläne für die à Berufsschulen werden vom jeweiligen Kultusministerium herausgegeben.
Rehabilitation (-beruflich)
Das Recht auf berufliche Rehabilitation ist in unserem Sozialsystem verankert. Entsprechende Leistungen stehen allen erwachsenen Berufstätigen zu. Sie erhält man, wenn festgestellt wurde, dass die bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann.
Rehabilitation wird im neunten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) behandelt. Dies Gesetz trägt den Titel »Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen«. Ziel des Gesetzes ist es, für Menschen mit Behinderung und Menschen, die von Behinderung bedroht sind, ein selbst bestimmtes Leben und eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erreichen. Beeinträchtigungen und Benachteiligungen soll aktiv entgegengewirkt werden.
Der Gesetzgeber sieht unterstützende Maßnahmen, Hilfen und Erleichterungen vor. Die Bedürfnisse und Interessen der Betroffenen sollen dabei im Vordergrund stehen, Beratung und Hilfsangebote sollen ihnen den Zugang zur Rehabilitation so leicht wie möglich machen. Doch ohne Bürokratie geht es auch hier nicht. In jedem Fall ist eine sorgfältige Beratung vor Planung der Bildungsmaßnahme nötig. Dafür gibt es bei den Arbeitsämtern eigene Beratungsstellen. Die Gesetzesgrundlagen sind auf den Internetseiten des Bundessozialministeriums zu finden: SGB IX.
Schulinformationszentrum
Das SchulInformationsZentrum (SIZ) in Hamburg besteht aus drei Beratungsteams, die Informationen und Beratung für Eltern, Schülerinnen und Schüler anbieten und die schulinteressierte Öffentlichkeit zu allen Fragen rund um das Thema "Schule in Hamburg" - von A wie Abendschule bis Z wie Zeugnis informieren. Das SchulInformationsZentrums gibt Information über schulische Bildungsgänge in Hamburg, ebenso wie die Ausstellung von Bescheinigungen und die Bewertung oder Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus dem In- und Ausland. Hast Du/ Haben Sie Fragen dan die Beratungsteams des SIZ ?
Kontaktdaten/ Angebote des SIZ: Schulinformationszentrum (SIZ) Hamburg
Schlüsselqualifikation
Mit der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen ist der Versuch gemeint, Menschen Fähigkeiten in die Hand zu geben, die ihnen auf dem Arbeitsmarkt möglichst viele Türen öffnen und sie dazu bringen, berufliche, gesellschaftliche und individuelle Probleme selbstständig zu lösen. Dazu gehören beispielsweise Kommunikations- und Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Leistungsbereitschaft, analytisches und strukturierendes Denken sowie konzeptionelle und organisatorische Fähigkeiten. Dieser Begriff der "Schlüsselqualifikationen" wurde zunächst im berufspädagogischem Zusammenhang verwendet, ab Ende der 80-er Jahre auch in der allgemeinen Pädagogik. Hermann Schmidt, einer der bekanntesten Berufsforscher Deutschlands und langjähriger Leiter des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (BIBB), hat dargelegt, wohin sich der Arbeitsmarkt entwickeln wird. Seine Erkenntnisse sind heute noch gültig und nehmen Bezug auf die hohe Bedeutung von folgenden Schlüsselqualifikationen:
> Schlüsselqualifikation 1
Fähigkeit, immer neu hinzulernen zu können (- Lebenslanges Lernen)
> Schlüsselqualifikation 2
Beherrschung des Computers (- Medienkompetenz)
> Schlüsselqualifikation 3
Beherrschung der eigenen und einer Fremdsprache (- Auslandserfahrungen)
Schlüsselqualifikationen sind funktions- und berufsübergreifende Qualifikationen, die bei der Lösung von beruflichen Problemen und beim Erwerb neuer Kompetenzen von Nutzen sind. Schlüsselqualifikationen sind z. B. auch Fähikgeiten im Bereich Rhetorik, Teamtraining, Präsentation und Kommunikation.
Schulpflicht (Hamburg)
Mit der Regelung der Schulpflicht in Hamburg ist geklärt, wer sich zur Beratung an die Abteilung Vermittlung und Information Berufsvorbereitung wenden sollte. Hier der Auszug der relevanten Textstellen aus dem Hamburgischen Schulgesetz und die konkrete Umsetzung:
§ 37 Grundsätze zur Schulpflicht
(3) Die Schulpflicht endet grundsätzlich elf Jahre nach ihrem Beginn oder mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet. [...] Klassenwiederholungen in den ersten zwei Schulbesuchsjahren werden nicht auf die Dauer der Vollzeitschulpflicht angerechnet. [...]
§ 38 Beginn der Schulpflicht
(1) Kinder, die vor dem 1. Juli das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig.
§ 39 Schulpflicht in der Primarstufe, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II
(1) Alle Schulpflichtigen besuchen grundsätzlich neun Jahre die Primarstufe und die Sekundarstufe I einer allgemein bildenden Schule und erfüllen damit die allgemeine Vollzeitschulpflicht. [...]
(2) Im Anschluss an den Schulbesuch nach Absatz 1 ist die Schulpflicht durch den weiteren Besuch einer allgemein bildenden Schule oder den Besuch einer beruflichen Schule zu erfüllen.
(3) Jugendliche, die nach dem Schulbesuch nach Absatz 1 weder:
- eine weiterführende allgemein bildende Schule besuchen noch
- wegen eines Berufsausbildungsverhältnisses schulpflichtig sind noch
- sich in einer öffentlich geförderten Bildungsmaßnahme in Vollzeitform befinden,
erfüllen die Schulpflicht nach Absatz 2 durch den Besuch eines beruflichen Bildungsganges.
Für den Eintritt in schulische Berufsvorbereitungsangebote, zum Beispiel BVJ oder QuAS heißt das:
Schüler/-innen werden von der Behörde für Bildung und Sport, Abteilung VIB - Vermittlung und Information Berufsvorbereitung (ehemals SIZ, Team C ) in die Berufsvorbereitungsschule aufgenommen, wenn sie die allgemeine Vollzeitschulpflicht (in der Regel neun Jahre) erfüllt haben.
Schüler/-innen werden von der Behörde für Bildung und Sport, Abteilung VIB - Vermittlung und Information Berufsvorbereitung (ehemals SIZ, Team C) nicht mehr in die Berufsvorbereitungsschule aufgenommen, wenn die elfjährige Schulpflicht erfüllt ist oder wenn sie im letzten Schuljahr achtzehn Jahre alt geworden sind.
Jugendliche mit Migrationshintergrund können das zweijährige BVJ-M oder VJ-M beenden, auch wenn die elfjährige Schulpflicht bereits erfüllt ist.
>>> Bei weiteren Fragen hilft Dir das (SIZ) Hamburg
>>> Gesetzestext: www.fhh.hamburg.de
Schulabschluss nachholen
Der Berufsstart für junge Menschen wird immer schwieriger. Ausbildungsplätze werden knapper und die Berufsinhalte anspruchsvoller. In dieser Situation haben Bewerberinnen und Bewerber ohne Schulabschluss fast keine Chancen, einen Ausbildungsplatz zu finden und die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Fehlende Abschlüsse lassen sich in jedem Alter nachholen. Alle Schulabschlüsse können auch durch eine Externenprüfung erworben werden. In Hamburg stehen unterschiedliche Angebote zur Verfügung. Es werden Lehrgänge von verschiedener Dauer im Tages- oder Abendunterricht oder als Fernstudium angeboten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Schulabschluss auch finanziell nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt werden.
Schulische Ausbildung
Ausbildungsberufe, die nicht unter das duale System fallen, werden als (vollzeit-) schulische Ausbildungen bezeichnet. Der Unterricht findet entweder an den Berufsfachschulen oder an speziellen Schulen wie beispielsweise der Polizeischule oder der Hebammenschule statt.
>>> Weitere Informationen
Sozialkompetenz
Berufsbezogene Sozialkompetenz ist die Fähigkeit, mit Kollegen erfolgreich zu interagieren. Der Begriff Sozialkompetenz umfasst z. B. Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität, Durchsetzungsvermögen und Motivation.
Schulabgangszeugnis ... Erklärung folgt
Selbständigkeit ... Erklärung folgt
SGB III
Das Sozialgesetzbuch SGB III trat am 1. Januar 1998 in Kraft und löste damit zugleich das bis dahin geltende Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ab. Das Gesetz umfasst Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung, einschließlich der Leistungen zur beruflichen Rehabilitation. Das Arbeitsamt fördert berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte oder Personen, die keinen Berufsabschluss besitzen. Inwieweit eine Maßnahme durch das SGB III förderungswürdig ist, sollten Sie mit Ihrem zuständigen Arbeitsberater klären.
Suchtverhalten
Verbundausbildungen
Die Behörde für Bildung und Sport fördert Ausbildungsbetriebe, die im Verbund ausbilden. In beiden Programmen beträgt die finanzielle Förderung für jedes Ausbildungsverhältnis monatlich 150,00 Euro. Informationen zu den genauen Inhalten der Förderprogramme, zu Möglichkeiten der Verbundausbildung und zu allen anderen Fragen der beruflichen Bildung erhalten Sie von der Ausbildungsberatung der Handwerkskammer:
>>> www.hwk-hamburg.de/ausbildung
Begriff > Erklärungen folgen
Begriff > Erklärungen folgen
Zeugnisse -> Abschlusszeugnis
Absolventen im dualen System erhalten je nach Ausbildungsberuf als Abschlusszeugnis einen Facharbeiterbrief, einen Gesellenbrief oder einen Kaufmannsgehilfenbrief.
Zweijährige Berufsausbildung
Üblicherweise dauert eine Berufsausbildung in Deutschland drei- bis dreieinhalb Jahre. Eine Übersicht über kürzere Ausbildungen sowie etwaige Fortsetzungsmöglichkeiten in regulären Ausbildungsberufen gibt es bei AusbildungPlus.
>>> Weitere Informationen
Zusatzqualifikation
Zusatzqualifikationen finden während der Berufsausbildung statt und vermitteln zusätzliches Wissen, Kenntnisse, Fertigkeiten, die nicht in der à Ausbildungsordnung eines Berufes vorgeschrieben sind.
>>> Weitere Informationen